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Pressemitteilung:
25. Februar 2010
Gisela Walsken und Hans-Willi Körfges: Schwarz-gelber Gesetzentwurf zur Schuldenbremse ist untauglich

"Die Anhörung zur Übernahme der so genannten Schuldenbremse in die Landesverfassung hat deutlich gemacht, dass der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf untauglich ist. Die wenigen Punkte, die der Entwurf regelt, sind bereits im Grundgesetz geregelt. Die SPD im Düsseldorfer Landtag teilt daher die Einschätzung eines Sachverständigen: Der Gehalt dieses Gesetzentwurfes ist gleich Null. Wir fordern die Landesregierung auf, den mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf zurückzuziehen", erklärte Gisela Walsken, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, im Anschluss an die heutige Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss. "Auch der Äußerung von Professor Korioth, es käme nicht in erster Linie auf die rechtliche Konstruktion einer Schuldenbremse an, sondern auf die entschlossene Umsetzung, kann ich mich voll und ganz anschließen", ergänzte Walsken. "Dieser Entwurf ist ein reines Ablenkungsmanöver von Rekordschuldenminister Linssen. Die Regierung Rüttgers hätte dem Landtag eine seriöse mittel- und langfristige Finanzplanung vorlegen müssen und ihre Sonntagsreden zur Nachhaltigkeit in konkrete Politik umzusetzen können. Leider legt die CDU/FDP-Koaltion aus wahltaktischen Gründen nur diesen Schnellschuss vor, anstatt sich ernsthaft mit einer durchdachten Verfassungsänderung zu beschäftigen."

Hans-Willi Körfges, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, ging auf die Einwürfe der Kommunalen Spitzenverbände ein: "Es geht hier nicht alleine um die Finanzen des Landes. Die Experten aus den Kommunen verweisen zu Recht auf die Gefahr der finanziellen Überforderung der Städte, Kreise und Gemeinden, wenn nicht gleichzeitig eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen in der Verfassung verankert wird. Für uns Sozialdemokraten kann es daher keine Änderung der Verfassung ohne eine verfassungsmäßige Berücksichtigung der kommunalen Belange geben."

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